Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
der Firma Blumen Germ GmbH, A-9020 Klagenfurt, Str. Veiter Str. 240

1. Über jeden schriftlichen Auftrag wird ein Bestellschein ausgefüllt, von welchem (vom Auftraggeber unterschrieben) jeder Kunde eine Kopie (Durchschrift) erhält.

2. Berechtigte Beschwerden werden nur innerhalb von 6 Tagen nach Fertigstellung (Verständigung) berücksichtigt.

3. Die sich alljährlich automatisch wiederholende Grabpflege beginnt je nach Witterung ab Februar/März und endet zu Allerheiligen. Die mit der Grabpflege verbundene dreimalige Bepflanzung (Frühjahr, Sommer und Herbst) erfolgt im Laufe April bzw. Juni. Damit eine gute Einwurzelung vor Frosteintritt gewährleistet ist, erfolgt die für Allerheiligen bestimmte Bepflanzung bereits im September bis Anfang Oktober. Das Formen von Bux und Thujen erfolgt jedes Jahr von September bis in die Wintermonate.

4. Alle Pflanzenpreise gelten ab Gärtnerei bzw. Verkaufsstelle. Für Bepflanzung der Gräber wird der übliche Tarif für Sonderleistungen (siehe Punkt 17 sowohl für Einzelaufträge wie für Pflegegräber) berechnet sowie € 22,- für das Begießen von 3 Tagen für Auspflanzungen an jenen Gräbern, welche vorher nicht in Pflege übergeben wurden. Es wird dafür gesorgt, dass solche Auftraggeber längstens drei Tage nach der Fertigstellung verständigt werden. Eine Garantie über diese Zeit hinaus kann nicht übernommen werden.

5. Für einzeln stehende Topfpflanzen und dergleichen, welche der Hitze voll ausgesetzt sind, kann keine Garantie geleistet werden, da das notwendige oftmalige Gießen täglich nicht zum normalen Pflegepreis gehört, wie auch kein Ersatz bei eventuellen Elementarschäden oder Diebstählen erstattet werden kann.

6. Die gegenseitige Kündigung von Grabpflege kann nur in der Zeit von Allerheiligen bis zum darauf folgenden Februar mittels rekommandierten Schreibens erfolgen.

7. Die Rechnungslegung über Lieferungen und Leistungen für Pflegegräber erfolgt im Juli.

8. Zahlungen für Pflegegräber sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Für die weitere Berechnung der Daueraufträge richtet sich dann der jährlich vom Statistischen Zentralamt herausgegebene Verbraucherpreisindex I mit seiner jeweiligen Jahresdurchschnittsziffer ab 1. Jänner eines jeden Jahres, welcher dann bei Rechnungslegung alle 5 Jahre im nachhinein gemeinsam mit den Lohn- und Lohnnebenkosten berücksichtigt und berechnet wird.

9. Zahlungen für Einzelaufträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung bzw. Fertigstellung fällig. Es werden berechnet:

10. Regiearbeiten für Gärtner für verschiedene Facharbeiten samt Autozu- und Abfuhr sowie Entsorgung pro Stunde € 95,–

11. Für Regiearbeiten für Hilfskraft für verschiedene Arbeiten pro Stunde € 60,–

12. Für Arbeiten außerhalb von Annabichl werden 30% Entfernungszuschlag auf Erde und Arbeitszeit verrechnet.

13. Jeder Auftraggeber erklärt sich mit vorerwähnten Bedingungen einverstanden.

14. Die Preise sind exkl. 20% MWSt. angeführt.

15. Gerichtsstand Klagenfurt.